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Friedensrichterin / Friedensrichter / Friedensrichteramt

Hauptaufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:

- Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
- Nachbarschaftsklagen

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden:
https://www.vfzh.ch/formulare

Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
- Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, Postfach, 8180 Bülach
- Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
- Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, Postfach, 8180 Bülach

Weitere Informationen finden Sie unter: 
www.vfzh.ch
www.gerichte-zh.ch
Wegweiser Verband Friedensrichter / Friedensrichterinnen Kanton Zürich

Kontakt

Friedensrichterin / Friedensrichter / Friedensrichteramt
Oberhauserstrasse 25
8152 Glattbrugg
Tel. 044 829 83 80
friedensrichteramt@opfikon.ch

Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung.

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