Werbung und Reklame gehören zu einem lebendigen Stadtbild und prägen den öffentlichen Raum. Für die Beurteilung und Bewilligung wurden im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die bedeutendsten Aussenwerbekategorien Beurteilungskriterien und Vorgaben erarbeitet, die eine angemessene Integration ins Stadtbild ermöglichen. Die entsprechenden Richtlinien für Megaposter sollen Gewerbetreibende, Planer und Aussenwerbespezialisten bei der Projektierung unterstützen und den Behörden als Vorgabe für eine konsequente und transparente Auslegung der gesetzlichen Grundlagen dienen.
Als Megaposter gelten grossformatige Werbebilder mit einer Fläche von mehr als 12 m2. Die gestalterischen Möglichkeiten grossflächiger Werbung und ihre Wirkung im Stadtraum sollen mit konzeptionellen Vorgaben definiert werden.