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Kommunale Abstimmung

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Datum
25. Juni 1995
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Stadtkanzlei

Kommunale Vorlagen

Genehmigung von drei Baurechtsverträgen Wohnüberbauung Rietgrabenhang

Angenommen
Ergebnis
Angenommen.
Beschreibung

Auf dem Areal Rietgrabenhang mit einer Gesamtfläche von 27'248 m2 im Besitz der Stadt Opfikon - ehemals Scherrer Erben AG -, soll Land im Baurecht an drei Trägerschaften abgegeben werden.

Mit diesem Vorhaben will die Stadt Opfikon umweltverträglichen und preisgünstigen Wohnungsbau fördern. Es sind 191 Wohnungen geplant.

Aufgrund der Ausschreibung hat der Stadtrat die Genossenschaften BAHOGE und CASA LIBERA und das HANDWERKER-KONSORTIUM Opfikon als Baurechtnehmer bestimmt. Das Baurecht wird für 66 Jahre gewährt.

Der an die Stadt zu bezahlende jährliche Baurechtszins beträgt CHF 16.00/m2. Dies entspricht einem Zinsfuss von 2 % und ergibt somit einen Totalzins von CHF 435'968.00 pro Jahr. Dieser wird gemäss einem separaten Aufteilungsschlüssel von den drei Baurechtnehmern erhoben. Eine Teuerungsanpassung erfolgt alle zwei Jahre.

Der Gemeinderat stimmte der Vorlage mit 31 : 0 Stimmen zu.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 79,61 %
2'268
Nein-Stimmen 20,39 %
581
Leer
77
Ungültig
15
Stimmberechtigte
6'975
Stimmbeteiligung
42,2 %
Ebene
Gemeinde
Art
Antrag
Name
Abstimmungsergebnis_25061995_Baurechtsvertrag_Wohnüberbauung_Rietgrabenhang.pdf (PDF, 2.2 MB) Download 0 Abstimmungsergebnis_25061995_Baurechtsvertrag_Wohnüberbauung_Rietgrabenhang.pdf

Zugehörige Objekte

Name
Abstimmungszeitung_25.06.1995.pdf (PDF, 3.76 MB) Download 0 Abstimmungszeitung_25.06.1995.pdf