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Kommunale Abstimmung

Informationen

Datum
6. März 1988
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Stadtkanzlei Opfikon

Kommunale Vorlagen

Abstimmung Gestaltungsplan Oberhausen-Glattwiesen

Angenommen
Ergebnis
Die Abstimmung wurde angenommen.
Beschreibung

Bedingt durch den Nationalstrassebau N20 wurde zwischen der Nationalstrasse und dem Ortsteil Oberhausen ein ca. 12 m hoher Lärmschutzwall erstellt. Wie bereits an anderen Orten auch praktiziert, soll nun dieser künstlich aufgeschüttete Hügel/Lärmschutzwall im Sinne einer Doppelnutzung für den Einbau eines Gebäudes genutzt werden.

In der vom Parlament festgesetzten und am 28. September 1986 vom Stimmbürger bestätigten Nutzungsplan liegt dieses Vorhaben in der Wohn-/Gewerbezone WG 3 mit Gestaltungsplanverpflichtung.

Die private Interessengemeinschaft hat nun den Gestaltungsplan für ihr Gewerbegebäude Oberhausen ausgearbeitet und legte diesen dem Stadtrat und dem Gemeinderat zur Festsetzung und Genehmigung vor.

Die Vorlage wurde am 14. Dezember 1987 vom Gemeinderat behandelt und genehmigt.

Dagegen haben 12 Gemeinderäte das Behörden-Referendum ergriffen, so dass das Geschäft der Volksabstimmung zu unterbreiten ist.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 56,95 %
947
Nein-Stimmen 43,05 %
716
Leer
25
Stimmbeteiligung
24 %
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Abstimmungszeitung_Gestaltungsplan_Oberhausen-Glattwiesen_06031988.pdf (PDF, 2.25 MB) Download 0 Abstimmungszeitung_Gestaltungsplan_Oberhausen-Glattwiesen_06031988.pdf

Zugehörige Objekte

Name
Abstimmungszeitung_06.03.1988.pdf (PDF, 4.01 MB) Download 0 Abstimmungszeitung_06.03.1988.pdf