Kommunale Abstimmung
Informationen
- Datum
- 10. März 1985
- Kontakt
- Stadtkanzlei Opfikon
Kommunale Vorlagen
Abstimmung Volksinitiative Gebiet Hohenstieglen in eine Grünzone etc.,
- Ergebnis
- Die Abstimmung wurde abgelehnt.
- Beschreibung
Das Gebiet Hohenstieglen, südöstlich der Schaffhauserstrasse, liegt gemäss geltendem Zonenplan aus dem Jahre 1961 in der Zone W2 mit einer maximalen Ausnutzung von 70 %. Die Pensionskasse der Firma Contraves als Grundeigentümerin beabsichtigt, auf dem 31 162 m2 grossen Gelände 222 preisgünstige Wohnungen zu erstellen. Ein entsprechender Vorentscheid wurde von der Baukommission am 20. Juni 1983 positiv beantwortet. Aufgrund der nachfolgenden definitiven Baueingabe für eine Arealüberbauung verlangten 313 Stimmberechtigte mit einer Volksinitiative die Umzonung des Gebietes in eine Grünzone etc.
Da die Stadt keine entsprechenden Landreserven besitzt, ist ein von den Initianten begehrter Landabtausch nicht möglich. Gemäss den Vorstellungen der Bauherrschaft würde sich der Preis für den Erwerb des Grundstückes auf ca. 22 Millionen Franken belaufen. Eine zwangsweise Umzonung in eine Freihaltezone käme einer materiellen Enteignung gleich, was Entschädigungsforderungen zur Folge hätte.
Vorlagen
Vorlage
1'203
1'255
- Leer
- 25
- Stimmbeteiligung
- 36
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
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Abstimmungszeitung_Umzonung_10031985.pdf (PDF, 2.08 MB) | Download | 0 | Abstimmungszeitung_Umzonung_10031985.pdf |
Zugehörige Objekte
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