Neonröhren, Entladungs-, Fluoreszenz- und Energiesparlampen sind Sonderabfall. Leuchten (Lampen) und Leuchtmittel (Röhren und Birnen) müssen zurückgegeben werden (kostenlos).
Tipps
Glühlampen gehören in den Haushaltskehricht.
Wichtig
Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht. Um das Austreten von giftigen Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Leuchtstoffröhren und Sparlampen nicht beschädigt werden.
Sie besuchen unser Webangebot mit einer veralteten Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich leider nicht darstellen. Sie verwenden eine veraltete Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.