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Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf Strassen, Wegen und Plätzen

Wir erinnern daran, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln - dazu gehören auch alle chemischen Unkrautvernichtungsmittel - auf Wegen, Plätzen, Böschungen und Dächern in der Schweiz bereits seit über 20 Jahren verboten ist. Wer widerrechtlich Pflanzenschutzmittel anwendet, z.B. um seinen Vorplatz von unerwünschtem Pflanzenbewuchs frei zu halten, verstösst damit gegen das Umweltschutzgesetz.

Informationen

Datum
19. Oktober 2023

Dokumente

Name
Merklatt Alternativen Herbizid (PDF, 299.19 kB) Download 0 Merklatt Alternativen Herbizid

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