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Verzeichnis der Informationsbestände VIB

Das Informations- und Datenschutzgesetz IDG verpflichtet in § 14 Ab. 4 öffentliche Organe im Kanton Zürich dazu, ein Verzeichnis ihrer Informationsbestände (VIB) und deren Zwecke öffentlich zugänglich zu machen.

Das VIB soll externen Personen einen Überblick über die in der Stadt produzierten und verwalteten Unterlagen bieten und gibt an, ob diese Unterlagen Personendaten enthalten.

Informationen

Datum
3. April 2024

Dokumente

Name
Verzeichnis der Informationsbestände VIB Stadt Opfikon (PDF, 579.12 kB) Download 0 Verzeichnis der Informationsbestände VIB Stadt Opfikon

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