Kopfzeile

Inhalt

Baurecht

Die zuständigen Personen beraten die Bauherrschaften bei Sanierungs- und Neubauten in baurechtlichen und verfahrenstechnischen Belangen. Im Weiteren prüfen sie die Bauvorhaben baurechtlich nach den kantonalen und kommunalen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name
Bauen